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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97 (https://dejure.org/1998,8705)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.02.1998 - 10 B 2439/97 (https://dejure.org/1998,8705)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 10 B 2439/97 (https://dejure.org/1998,8705)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1993 - 7 A 3157/91

    Anlage einer Weihnachtsbaumkultur; Eingriff in Natur und Landschaft ;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97
    Der Begriff des Eingriffs setzt hingegen nicht voraus, daß die jeweils konkret in Rede stehende Veränderung solche Beeinträchtigungen auch tatsächlich zur Folge hat, vgl. z.B. OVG NW, Urteil vom 4. Juni 1993 - 7 A 3157/91 -, NVwZ-RR 1994, 645.

    Es wird beeinträchtigt, wenn es so verändert wird, daß diese Veränderung von einem für Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig empfunden wird, vgl. OVG NW, a.a.O. NVwZ-RR 1994, 645 m.w.N.

    Eine solche Veränderung, die die Leistungsfähigkeit herabsetzt, ist immer dann anzunehmen, wenn die den Naturhaushalt konkret ausmachenden einzelnen Ökosysteme im Hinblick auf die in ihnen ablaufenden physikalischen, chemischen und biologischen Prozesse durch menschliche Einwirkung nennenswert nachteilig beeinflußt werden, vgl. auch insoweit OVG NW, a.a.O., NVwZ-RR 1994, 645 m.w.N.

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 76.80

    Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung bei Wechsel von der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97
    Sie stellt die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen frei, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. April 1983 - 4 C 76.80 - BRS 40 Nr. 240.
  • BVerwG, 14.04.1988 - 4 B 55.88

    Umfang des Privilegs für die ordnungsgemäße Landwirtschaft im Naturschutzrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97
    Veränderungen der Form und Gestalt von Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. wirtschaftlich sinnvoll gestalten sollen, werden von der Privilegierung einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfaßt, Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 14. April 1988 - 4 B 55.88 - BRS 48 Nr. 207 zur geplanten Anhebung einer Grünlandfläche um etwa 20 cm zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzung (Befahren mit modernen Erntemaschinen); ferner: OVG NW, Beschluß vom 17. Februar 1994 - 10 B 350/94 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1994 - 10 B 350/94

    Ordnungsverfügung; Bestimmtheit ; Rechtswidrigkeit einer Ordnungsverfügung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97
    Veränderungen der Form und Gestalt von Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. wirtschaftlich sinnvoll gestalten sollen, werden von der Privilegierung einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfaßt, Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 14. April 1988 - 4 B 55.88 - BRS 48 Nr. 207 zur geplanten Anhebung einer Grünlandfläche um etwa 20 cm zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzung (Befahren mit modernen Erntemaschinen); ferner: OVG NW, Beschluß vom 17. Februar 1994 - 10 B 350/94 -.
  • OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05

    Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft; keine Privilegierung

    Eine Einebnung von Bodenwellen kann durchaus geeignet sein, das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen vgl. in diesem Zusammenhang OVG Münster, Beschluss vom 10.2.1998 - 10 B 2439/97 - zitiert nach Juris, betreffend das Auffüllen von etwa einem halben Meter tiefen Bodenwellen, allerdings offenbar mit Blick auf die gliedernde Wirkung der betroffenen Grünlandfläche in einer durch flache Äcker geprägten Umgebung.

    Im Übrigen ist durch das Landwirtschaftsprivileg des § 10 Abs. 3 SNG nur die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirtes geschützt, nicht jedoch die Bodenertragsnutzung vorbereitende Maßnahmen wie das Einplanieren des Geländes vgl. zum Beispiel OVG Münster, Beschluss vom 10.2.1998 - 10 B 2439/97 - zitiert nach Juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - 7 A 1017/98
    vgl. OVG NW, Beschluß vom 10. Februar 1998 - 10 B 2439/97 -.

    vgl. OVG NW, Beschluß vom 10. Februar 1998 - 10 B 2439/97 -.

  • VG Köln, 03.03.2010 - 14 K 4026/08

    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes i.S.v. § 4 Abs. 1 Nordrheinwestfälisches

    Eine Veränderung, die die Leistungsfähigkeit herabsetzt, ist immer dann anzunehmen, wenn die den Naturhaushalt konkret ausmachenden einzelnen Ökosysteme im Hinblick auf die in ihnen ablaufenden physikalischen, chemischen und biologischen Prozesse durch menschliche Einflüsse nennenswert nachteilig beeinflusst werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.02.1998 - 10 B 2439/97 -, juris, m.w.N.
  • VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21

    Heranziehung eines Binnenschifffahrtsunternehmens zu einer naturschutzrechtlichen

    Das Landschaftsbild wird erheblich beeinträchtigt, wenn es sich infolge der Gestalt- oder Nutzungsänderung für einen aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als gestört darstellt (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5/14 -, juris Rn. 146; OVG NW, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 10 B 2439/97 mwN).
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